FAZ+Bundeswahlausschuss :
Nur eine Kleinpartei hat Erfolg mit ihrer Beschwerde

Lesezeit: 3 Min.
Der Bundeswahlausschuss berät über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse.
Der Bundeswahlausschuss hat entschieden, wer an der Bundestagswahl teilnehmen darf. 37 Beschwerden gegen nicht zugelassene Landeslisten weist er zurück. Manche Betroffene sind empört, andere wollen klagen.
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Seit Donnerstag steht endgültig fest, wer zur Bundestagswahl auf den Stimmzetteln stehen wird, und wer nicht. Wegen der verkürzten Fristen für die Vorbereitung der vorgezogenen Wahl mussten Kleinparteien Unterstützerunterschriften, die sie für ihre Wahlteilnahme vorweisen müssen, im Rekordtempo sammeln. Das klappte nicht überall. Viele Landeslisten wurden deshalb von den Landeswahlausschüssen zurückgewiesen. Vor dem Bundeswahlausschuss konnten betroffene Parteien gegen die Entscheidungen Einspruch einlegen. Am Donnerstag hat er 37 der 38 Beschwerden zurückgewiesen.

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