Schutz vor Corona : Buschmann will nach Sommerpause über Infektionsschutzgesetz entscheiden

Welche Corona-Regeln sollen in Herbst und Winter gelten? Über ein neues Infektionsschutzgesetz will Justizminister Buschmann erst nach der Sommerpause sprechen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will erst nach der parlamentarischen Sommerpause über die Regelungen eines neuen Infektionsschutzgesetzes entscheiden. Das Auslaufdatum des aktuellen Gesetzes am 23. September sei „so gewählt, dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen“, sagte Buschmann am Mittwoch in der ARD. Kritikern dieses Vorgehens warf Buschmann „Aufmerksamkeitshascherei“ vor.
Die bisherige Corona-Politik sei „grundsätzlich faktenbasiert“ gewesen, sagte der FDP-Minister. Um die Entscheidung über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst vorzubereiten, bekomme die Bundesregierung am 30. Juni den Bericht eines Sachverständigenausschusses zu den Auswirkungen der ergriffenen Corona-Maßnahmen.
„Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist“, sagte Buschmann. Dieser zeitliche Ablauf sei auch im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz beschlossen worden.
Lindner gegen pauschale Freiheitseinschränkungen
Am Dienstag hatte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner im Blick auf Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter deutlich gemacht, dass zuerst die geplante wissenschaftliche Beurteilung von Schutzmaßnahmen abgewartet werden soll. „Ich beteilige mich jetzt nicht an der Diskussion über einzelne Maßnahmen, denn dann würde ich ja ein Wissen mir anmaßen, das man noch gar nicht haben kann“, sagte der Bundesfinanzminister in der ARD. „Weil die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen uns die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jetzt ja erst darlegen wollen.“ Klar sei für ihn aber: „Freiheitseinschränkungen pauschal sollte es nicht mehr geben.“
Derzeit wird mit Blick auf einen erwarteten neuen Anstieg der Corona-Fälle in der kälteren Jahreszeit darüber diskutiert, welche Schutzmaßnahmen im Herbst möglich sein sollen. So hatte Grünen-Chef Omid Nouripour zuletzt eine rasche Änderung des Infektionsschutzgesetzes gefordert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plädiert etwa dafür, wieder die Möglichkeit einer Maskenpflicht in Innenräumen zu schaffen. Mehrere FDP-Politiker hatten aber bereits darauf gepocht, zunächst die bis Ende Juni geplante Evaluierung von Maßnahmen abzuwarten.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind seit Anfang April allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2-G- und 3-G-Zugangsregelungen weggefallen. Vorerst gilt ein „Basisschutz“ – etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Die derzeit geltende Fassung des Gesetzes läuft bis zum 23. September.
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung legt an diesem Mittwoch in Berlin eine Stellungnahme über die nötigen Vorbereitungen für Herbst und Winter vor. Erwartet wird, dass die Expertinnen und Experten um den Vorstandsvorsitzenden der Berliner Universitätsklinik Charité, Heyo Kroemer, Hinweise für die weiteren Schritte der Politik geben.