Schulministerin Feller : Lehrer sollen mit Schülern gegen Rechtsextremismus protestieren

Ungewöhnlicher Appell in NRW: Lehrer sollten an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus teilnehmen, sagt Schulministerin Dorothee Feller (CDU) – auch mit ihren Schülern. Die AfD erwähnt sie dabei nicht direkt.
Die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU) ist eine erfahrene, besonnene Verwaltungsjuristin, die selbstverständlich auch mit der beamtenrechtlichen Neutralitätspflicht vertraut ist. Umso erstaunlicher war die Vorabmeldung, die eine Regionalzeitung am Donnerstagmorgen zu ihrem Interview mit Feller verbreitete. „Schulministerin ruft Lehrer zu Demos gegen AfD auf“, lautete die Überschrift der Meldung der „Neuen Westfälischen“ aus Bielefeld. Zahlreiche Onlinemedien griffen die Sache auf. Die meisten formulierten jedoch eine eigene, weniger reißerische Headline.
Denn Feller rief gar nicht zu Demonstrationen gegen die AfD auf. Vielmehr ging es an einer Stelle des längeren Interviews zunächst um die Frage, ob zur Demokratiebildung für die Ministerin auch die Teilnahme von Lehrkräften an Kundgebungen dazugehöre. „Ich war erst kürzlich auf einer Veranstaltung“, antwortete die Ministerin. „Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern.“
Auf die Nachfrage, ob es sich dabei um ein Zeichen für Demokratie und gegen die AfD handle, versuchte sich Feller aus der Affäre zu ziehen. „Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet“, sagte Feller, um sogleich wieder ins Allgemeine zu wechseln: „In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaats.“
Beamte müssen einerseits ausdrücklich dafür bürgen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Andererseits sind sie verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt. Ein politisches Betätigungsverbot lässt sich daraus jedoch nicht ableiten; außerhalb des Dienstes dürfen Beamte im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundordnung politisch aktiv sein.
Das betrifft auch die Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in der Freizeit, wie Fellers Ministerium Anfang Februar nach Missverständnissen wegen eines routinemäßig fünf Monate vor der Europawahl an alle Lehrer versandten Rundschreibens mit dem Titel „Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht in Wahlkampfzeiten“ klarstellte. Das Freizeit-Prinzip gilt übrigens auch für die Schüler: Ihre Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit ist unzulässig, wie es in einer Handreichung des Ministeriums heißt.