Haftbefehl gegen Putin :
Ein starkes Signal aus Den Haag

Stephan Klenner
Ein Kommentar von Stephan Klenner
Lesezeit: 1 Min.
Russlands Präsident Wladimir Putin (Aufnahme von Oktober 2022)
Der Haftbefehl gegen Putin tritt Erzählungen entgegen, russische Kriegsverbrechen seien Exzesse einzelner Soldaten. Er erinnert aber auch an die Versäumnisse westlicher Staaten.

Ein Haftbefehl ist kein Strafurteil. Das gilt auch im Völkerstrafrecht. Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs ist deshalb noch kein abschließendes juristisches Votum über die Verantwortlichkeit Wladimir Putins für russische Kriegsverbrechen in der Ukraine. Ob er je in Den Haag vor Gericht stehen wird, ist ungewiss.

Der Haftbefehl ist dennoch ein starkes Signal: Das Römische Statut knüpft den Erlass an klare Voraussetzungen. Erforderlich ist der begründete Verdacht, dass der Adressat das ihm vorgeworfene Verbrechen begangen hat. Dafür müssen ausreichend Indizien vorliegen. Die Ermittler in Den Haag sind der Meinung, diese beisammen zu haben. Der auch unter deutschen Putin-Verstehern beliebten Erzählung, russische Kriegsverbrechen seien auf Exzesse einzelner Soldaten zurückzuführen, treten sie damit kraftvoll entgegen.

Defizite des Römischen Statuts

Der Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ruft allerdings auch in Erinnerung, dass der Internationale Strafgerichtshof nicht wegen aller Delikte seines Statuts gegen Putin vorgehen kann. Allein wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine darf der russische Präsident in Den Haag nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Römische Statut ist so formuliert, dass für eine solche Anklage letztlich ein Einverständnis Russlands erforderlich wäre. Dafür, dass die Hürden für eine effektive Ahndung des Aggressionstatbestands so hoch sind, tragen auch westliche Staaten eine Mitverantwortung.

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