Hochwasser-Hilfe :
Der Staat ist nicht so machtlos, wie er tut

Jasper von Altenbockum
Ein Kommentar von
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in den Hochwassergebieten, hier in Verden im Norden Niedersachsens.

Das Hochwasser bietet gute Gründe zur Aussetzung der Schuldenbremse. Sie sollte aber nicht als Entschuldigung dafür dienen, zu einer vorausschauenden Politik nicht in der Lage zu sein. Das gilt für Extremwetter ebenso wie für den Ukrainekrieg.

Im Unterschied zum Ukrainekrieg bietet das Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands gute Gründe, um die Schuldenbremse auszusetzen. Der Ukrainekrieg, den sich die Ampelkoalition nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse sogleich als Hintertürchen offen hielt, ist nach zwei Jahren Kriegsverlauf keine Notsituation mehr, die nicht vorhersehbar gewesen wäre.

Selbst bei einer dramatischen Zuspitzung im Laufe des Jahres gibt es kaum eine Entwicklung, die nicht jetzt schon durch vorausschauende Politik eingefangen werden könnte. Das Hintertürchen ist insofern das unfreiwillige Eingeständnis des Kanzleramts, dazu nicht in der Lage oder willens zu sein.

Naturkatastrophen entziehen sich staatlicher Macht

Im Falle des Hochwassers ist das, ähnlich wie im Fall der Ahrflut, anders. Naturkatastrophen entziehen sich staatlicher Macht, auch wenn es ein gewisser Widerspruch ist, einerseits zu sagen, im Zeichen des Klimawandels sei jederzeit und regelmäßig mit Extremwettern zu rechnen, andererseits aber Machtlosigkeit gegen naturgewaltige Überrumpelung zu demonstrieren.

Die Frage ist allerdings, ob tatsächlich der Bund am Zuge ist oder die für Katastrophenhilfe zuständigen Länder. Oder beide. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung erst einmal zurückhaltend ist und vor verfrühten Rufen nach Ausnahmezuständen warnt. Denn auch dazu mahnt die Schuldenbremse: Deren Aussetzung sollte nicht zu hemmungslosen, sondern verhältnismäßigen Ausgaben führen.

Verhältnismäßig kann aber auch heißen, dass sie gar nicht erst ausgesetzt werden muss. Das Urteil aus Karlsruhe könnte so doch noch dazu führen, dass die Regierungspolitik in Bund und Ländern in kurzer Zeit den Lernprozess nachholt, für den sie mehr als zehn Jahre lang Zeit hatte. So lange gibt es die Schuldenbremse schon, wenn sie auch erst seit wenigen Jahren tatsächlich wirksam ist.

Nicht das Bundesverfassungsgericht ist deshalb verantwortlich für eine angeblich neue Lage, wie vor allem Ampelkoalitionäre bis hinauf zum Bundeskanzler seit dessen Urteil gern hervorheben, sondern es sind Politiker, die sich schwertun, sich auf sinnvolle Schwerpunkte einer konsequenten Politik festzulegen.

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