Prozess in Halle :
Höcke hält SA-Losung für „Allerweltsworte“

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Der thüringische AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke (rechts) am Montag im Gericht in Halle

Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke steht abermals in Halle vor Gericht. Der Verhandlungstag begann mit einer Antragswelle der Verteidiger.

Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist am Landgericht Halle nur schleppend in Gang gekommen. Noch bevor die Staatsanwälte die Anklage verlesen konnten, stellten die beiden Verteidiger am Montag mehrere Anträge. Darin bezweifelten sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig sei, und beklagten ein mediales „Trommelfeuer“ gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnte die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab. Höcke beteuerte anschließend seine Unschuld.

Laut Anklage soll der AfD-Politiker am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der SA. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben.

Höcke beteuert seine Unschuld

Höcke bestritt vor Gericht, dass er mit der Geste die Menschen zum Mitmachen habe auffordern wollen. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. „Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an“, sagte er. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien „Allerweltsworte“, die auch die SA verwendet habe.

Rund 350 Teilnehmer waren laut Anklage bei der Veranstaltung in einer Waldgaststätte dabei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

In Thüringen will Höcke als AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl antreten. Sein Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Höcke wurde wegen der Losung im Mai schon einmal verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Höcke Revision einlegte. Er hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach.

Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief. Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.

Für Höcke ist der Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke auf Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

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