Whistleblower-Gesetz : Held oder Verräter?
Verräter oder Held? Die Grenzen können, je nach Sichtweise, fließend sein, ja, ein „Whistleblower“ kann auch nacheinander oder sogar zugleich beide Stempel bekommen. Denn er gibt Informationen aus seinem Unternehmen preis, was strafbar sein kann – aber um Missstände aufzudecken, was wiederum im Sinne des Arbeitgebers und der Allgemeinheit sein sollte.
In einem gut geführten Unternehmen dürfte man eigentlich keine Angst vor Hinweisen auf interne Unregelmäßigkeiten haben, die ja auch anonym möglich sind. Andererseits gibt es die ideale (Arbeits-)Welt nicht, und „Nestbeschmutzer“ sind nicht gern gesehen.
Missbrauch nicht ausgeschlossen
Eine gesetzliche Regelung, welche die bisherige Rechtsprechung aufnimmt und in diesem Fall auf eine europäische Richtlinie zurückgeht, kann da helfen, kann Rechtssicherheit herstellen – wenngleich wohl auch künftig krasse Fälle nicht immer erfasst werden. Billig wird das Ganze nicht. Missbrauch ist nicht ausgeschlossen. Die noch zu schaffenden Meldestellen führen hoffentlich nicht zu einer neuen Unkultur. Es gibt zahlreiche (vermeintliche) Ungerechtigkeiten, die keinen Gang an die Öffentlichkeit rechtfertigen.
Vertrauen, Verschwiegenheit, Loyalität und die Möglichkeit, Missstände erst einmal intern zu klären, bleiben wichtige Werte, ohne die kein Unternehmen und auch kein Staat zu machen ist. Für die Aufklärung echter Rechtsbrüche sollte allerdings jede Firma, jeder „Apparat“ dankbar sein.