FAZ+Mordverfahren Walter Lübcke :
Schwer erträglich, von Anfang bis Ende

Von Marlene Grunert, Frankfurt
Lesezeit: 11 Min.
Demonstranten protestieren mit Lübckes Bildnis vor dem Oberlandesgericht gegen rechtsextreme Gewalt.
Jeder Strafprozess wirft die Frage auf, was Wahrheit ist. Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke lautet sie am Ende: Nur Stephan Ernst ist schuldig. Eine andere Tat bleibt ungesühnt.
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Ehe er mit den Urteilsgründen beginne, werde er einige Vorbemerkungen machen, kündigte der Vorsitzende Richter an. Dann sprach er eine Selbstverständlichkeit aus, deren Betonung ungewöhnlich ist. Freisprüche setzten nicht voraus, dass ein Gericht von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt sei, stellte Thomas Sagebiel klar. Ein Gericht müsse einen Angeklagten vielmehr freisprechen, wenn erhebliche Zweifel dazu führten, dass es von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt sei.

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