Mordverfahren Walter Lübcke : Schwer erträglich, von Anfang bis Ende
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Ehe er mit den Urteilsgründen beginne, werde er einige Vorbemerkungen machen, kündigte der Vorsitzende Richter an. Dann sprach er eine Selbstverständlichkeit aus, deren Betonung ungewöhnlich ist. Freisprüche setzten nicht voraus, dass ein Gericht von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt sei, stellte Thomas Sagebiel klar. Ein Gericht müsse einen Angeklagten vielmehr freisprechen, wenn erhebliche Zweifel dazu führten, dass es von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt sei.
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