Entschädigung für Verfolgte :
Österreicher als Täter

Von Rolf Steininger
Lesezeit: 3 Min.
Traditioneller Fiaker vor dem Wiener Parlament
Für Wiedergutmachung war allein der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches zuständig, also die Bundesrepublik Deutschland, „welche als Urheber des begangenen Unrechts“ galt, wie es jahrzehntelang in Wien offiziell hieß.
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„Ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht.“ Dieser bezeichnende Satz von Österreichs sozialistischem Innenminister Oskar Helmer in einer Kabinettssitzung im November 1948 stieß auf Zustimmung sämtlicher Ministerkollegen und wurde zur Richtlinie für Österreichs „Wiedergutmachungspolitik“ für die nächsten 50 Jahre. Österreich war ja bekanntlich das erste Opfer der Hitleraggression - die Alliierten hatten es ja am Ende 1943 selbst gesagt. Und nun sollte es auch so sein. Man war Opfer, nicht Täter!

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