Einspruch exklusiv : Wie ein „Daten-für-Alle-Gesetz“ aussehen könnte
Von Vitorio Dimov
Lesezeit: 5 Min.
Über das „Daten-für-Alle-Gesetz“ war lange Zeit nicht sehr viel mehr bekannt, als bereits sein Name verrät: Irgendwie sollen große Online-Unternehmen verpflichtet werden, Teile ihres Datenbestandes zu öffnen und Wettbewerbern für Innovationen zur Verfügung zu stellen. Mit einiger Neugier wurde daher der Auftritt des SPD-Generalsekretärs Lars Klingbeil begleitet, der sich am 19. Juni an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) vor 150 Zuhörern zu den Zielen äußerte, die seine Partei mit dem Vorstoß verfolgt – und zu den Mechanismen, die dabei zur Anwendung kommen sollen. Da die Digitalisierung allen nutze, müsse sie auch allen zur Verfügung stehen, so Klingbeil. Aus sozialdemokratischer Sicht ist das stringent gedacht.
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