Propalästinensische Kundgebung : Demonstranten tragen Porträt einer Terroristin vor sich her
Von Alexander Jürgs
Lesezeit: 2 Min.
Vor Gericht haben sie Recht bekommen, skandiert haben sie die Parole dann aber doch nicht. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass es propalästinensischen Aktivisten nicht untersagt werden dürfe, den Spruch „From the river to the sea, Palestine will be free“ zu rufen. Der Verwaltungsgerichthof in Kassel hatte die Entscheidung bestätigt.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Jetzt Zugang 12,80 € für nur 0,99 € abonnieren?
- Mit einem Klick online kündbar