FAZ+Propalästinenische Demonstration :
Volksverhetzung untersagen

Katharina Iskandar
Ein Kommentar von Katharina Iskandar
Lesezeit: 2 Min.
Die Stadt Frankfurt hat volksverhetzende Aussagen bei einer Demonstration am Samstag nicht untersagt. Offenbar eine Panne. Doch das darf sich nicht wiederholen.
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Die Abwägung, wann Kritik am Staat Israel zu weit geht und zu Antisemitismus wird, ist eine der schwierigsten Aufgaben für Gerichte. Was darf bei Demons­trationen, die sich mit dem Nahostkonflikt befassen, nicht geäußert werden? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt: Die Parole „From the river to the sea“ darf es nicht, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form. Das gilt ebenso für den Ausruf „Juden Kindermörder“.

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