Propalästinenische Demonstration : Volksverhetzung untersagen
Ein Kommentar von Katharina Iskandar
Lesezeit: 2 Min.
Die Abwägung, wann Kritik am Staat Israel zu weit geht und zu Antisemitismus wird, ist eine der schwierigsten Aufgaben für Gerichte. Was darf bei Demonstrationen, die sich mit dem Nahostkonflikt befassen, nicht geäußert werden? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt: Die Parole „From the river to the sea“ darf es nicht, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form. Das gilt ebenso für den Ausruf „Juden Kindermörder“.
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