FAZ+Geänderte Verordnung :
Land setzt neue Fragezeichen hinter Waffenverbotszone

Lesezeit: 3 Min.
Öfter Schauplatz von Messerstechereien: Auf dem Bahnhofsvorplatz in Gießen zieht die Polizei regelmäßig bei Kontrollen Messer ein.
Das Land Hessen ändert die Zuständigkeit in der Frage, wer Waffenverbotszonen verfügen darf. Das wirkt sich auf das schwebende Verfahren zur Stadt Gießen aus: Der Kreis hat weiteren Klärungsbedarf.
Merken

Seit Monaten befasst sich die Waffenbehörde beim Landkreis mit dem Für und Wider einer Waffenverbotszone in der Stadt Gießen. Aufgrund der durch das Sicherheitspaket des Bundes unvermittelt geänderten Rechtslage stoppte die Landrätin das Verfahren. Denn Anita Schneider (SPD) sah ihre Behörde plötzlich nicht mehr zuständig. Der von ihr im Juli im Gespräch mit der F.A.Z. in Aussicht gestellte Beschluss bis Jahresende geriet in Gefahr. Schneider erhoffte sich Klarheit durch eine neue Verordnung des Landes, die dem Landkreis wieder die Zuständigkeit übertragen sollte. Diese Verordnung liegt seit 12. Dezember vor – doch zieht sie neue Fragen nach sich. Die Landrätin kann aus ihrer Sicht den Fall nicht entscheiden.

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 € jetzt nur 0,99 €

Jetzt Zugang 12,80 € für nur 0,99 € abonnieren?

  • Mit einem Klick online kündbar
  翻译: