BGH-Urteil : Klubs müssen weiter für Fan-Vergehen an DFB zahlen
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Der Deutsche Fußball-Bund darf gegen Vereine weiterhin teils hohe Geldstrafen verhängen, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Rechtlich seien die Strafen als reine Präventivmaßnahmen zu bewerten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Damit seien sie auch dann zulässig, wenn den Vereinen kein eigenes Verschulden vorzuwerfen sei. Die Praxis verletze keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung. Geklagt hatte der Regionalligaverein FC Carl Zeiss Jena. (Az. I ZB 54/20)
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