BGH-Urteil :
Klubs müssen weiter für Fan-Vergehen an DFB zahlen

Lesezeit: 3 Min.
Wenn Fans zündeln, müssen ihre Vereine zahlen.
Wie geht man um mit Bengalos und Krawallmachern im Fanblock? Die Frage beschäftigt den Fußball seit langem. Der DFB bittet stellvertretend die Vereine zur Kasse. Das ist rechtens, sagt jetzt der BGH.
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Der Deutsche Fußball-Bund darf gegen Vereine weiterhin teils hohe Geldstrafen verhängen, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Rechtlich seien die Strafen als reine Präventivmaßnahmen zu bewerten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Damit seien sie auch dann zulässig, wenn den Vereinen kein eigenes Verschulden vorzuwerfen sei. Die Praxis verletze keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung. Geklagt hatte der Regionalligaverein FC Carl Zeiss Jena. (Az. I ZB 54/20)

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