BGH-Urteil gegen T-Online : Leinen los für Piraten im Internet?

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs überlegt T-Online, die anfallenden Daten seiner Flatrate-Kunden generell zu löschen. Wenn dies auch bei anderen Providern gängige Praxis wird, haben die Anti-Piraterie-Firmen ein Problem: Ihnen fehlen Informationen wie die IP-Adresse als Beweisgrundlage.
Oberflächlich betrachtet, geht es in dem lange währenden Streit zwischen dem Computerfachmann Holger Voss und Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online, der nun vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wurde, um das unerlaubte Speichern von Zahlenkolonnen. Der BGH hat T-Online dazu verurteilt, alle bei der Internetnutzung des Klägers anfallenden Daten wie etwa die Internetprotokoll-Adresse (IP) zu löschen. Sollte der Verzicht auf Datenspeicherung bei Pauschaltarifen zukünftig gängige Praxis bei T-Online und anderen Providern werden, hätte die Urteilssprechung massive Auswirkungen auf die andauernde Offensive der Medienkonzerne gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen im Internet. Ihnen wird durch das Löschen der IP-Adresse die entscheidende Information genommen, mit deren Hilfe sie bisher Tausende illegale Nutzer aufgespürt haben und dadurch entsprechende Strafanzeigen stellen konnten.