Verteilungsgerechtigkeit : Wer zahlt für Corona?

In jeder schicksalhaften Krise verwirklicht sich auch ein allgemeines Risiko, das weder Vertragspartner noch Sozialstaat voll übernehmen können. Doch wer zahlt dann? Ein Gastbeitrag.
Die Corona-Pandemie hat in Deutschland und weltweit wirtschaftliche Verluste ungeahnten Ausmaßes ausgelöst. Was sich auf der Ebene des Gesamtstaats als außergewöhnlich starker und messbarer Einbruch im Bruttosozialprodukt vollzieht, nimmt in der Mikroperspektive ganz unterschiedliche Formen an. Ein Konzert darf nicht stattfinden – und Musiker, Veranstalter, Saalvermieter und Konzertfreunde stehen im Regen. Eine Lieferkette für Kfz-Teile wird unterbrochen – und Produzenten, Autohäuser und Endkunden streiten sich über das Ausbleiben des neuen Modells. Ein Modegeschäft muss in den umsatzträchtigen Frühlingsmonaten schließen – und die Inhaberin weiß nicht mehr, wie sie ihre Angestellten, Vermieter und Lieferanten bezahlen soll. Stets wirft die Pandemie drei systematisch zusammenhängende Fragen auf: Müssen Individuen und Unternehmen ihre coronabedingten Verluste in erster Linie selbst tragen? Können die unmittelbar Betroffenen diese finanziellen Lasten auf ihre privaten Vertragspartner abwälzen? Und gibt es gute Gründe, die Gesamtheit der Steuerzahler oder andere Einrichtungen kollektiver Risikoübernahme – wie die Sozialversicherungsträger – für die eingetretenen Nachteile zur Kasse zu bitten?
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