Wegen Steuerhinterziehung :
Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Lesezeit: 2 Min.
Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat in der Causa Schuhbeck entschieden: Drei Jahre und zwei Monate muss der bekannte Koch wegen Steuerhinterziehung in Haft.
Merken

Seit einigen Tagen hat Alfons Schuhbeck bittere Gewissheit. Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen Steuerhinterziehung warten auf den Münchner Koch und Gastronomie-Unternehmer in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Denn der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Schuhbecks Revision in der vergangenen Woche überwiegend verworfen.

Das Urteil des Landgerichts München I vom Herbst 2022 sei damit „im Wesentlichen rechtskräftig“, teilte das höchste deutsche Strafgericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Frage, wie viel Geld der Freistaat von dem prominenten Steuersünder zurückfordern kann, muss allerdings vor einer Strafkammer in München neu verhandelt werden (Az. I StR 53/23).

Keine Bewährung möglich

Das Landgericht München I hatte den damals 73 Jahre alten Unternehmer Ende Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. Bei dem Strafmaß von drei Jahren und zwei Monaten war eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ohnehin nicht möglich. Schuhbeck hatte in dem Prozess die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend eingeräumt und schwere Versäumnisse bei der Buchführung seiner Restaurants „Orlando“ und „Südtiroler Stuben“ zugegeben.

Der Star-Koch hatte mit Hilfe eines Computerprogramms in den Jahren 2009 bis 2015 Einnahmen in Millionenhöhe am Fiskus vorbeigeschleust. In seiner Einkommensteuererklärung verschwieg Schuhbeck so mehr als 1,2 Millionen Euro, bei seiner Holding waren es knapp 950.000 Euro an Umsatz- und Gewerbesteuer. Insofern erkannten die Karlsruher Richter keine Rechtsfehler im Ausgangsurteil. Wie das Oberlandesgericht München am Nachmittag mitteilte, ist für die Vollstreckung des nunmehr rechtskräftigen Teils des Urteils die Staatsanwaltschaft München I zuständig.

Neu verhandelt werden muss dagegen die Nebenentscheidung, die dem bayerischen Fiskus den Zugriff auf Schuhbecks Vermögen gesichert hätte. Der BGH bemängelte, dass das Landgericht München nicht alle Angaben zur Berechnung der Einkommensteuerschuld Schuhbecks berücksichtigt habe. Eine vollständige Überprüfung der Einziehungssumme von mehr als 1,2 Millionen Euro war dem Senat daher nicht möglich.

  翻译: