FAZ+Recht auf analoge Teilhabe :
Weshalb „digital only“ diskriminiert

Gastbeitrag
Von Thilo Weichert, Karin Schuler
Lesezeit: 3 Min.
Haben Menschen deshalb ein Recht auf eine analoge Alternative?
Drei Millionen Menschen in Deutschland nutzen kein Internet. Für sie muss es Alternativen geben.
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Seit Anfang 2025 macht ein „Wachstumschancengesetz“ das Ausstellen standardisierter elektronischer Rechnungen für Unternehmen schrittweise zur Pflicht. Politik und Wirtschaft meinen zu Recht, dass die Digitalisierung in Deutschland vorangebracht werden muss und setzen dabei auf „digital only“. Wer da nicht mitkommt, wird abgehängt. In der Daseinsvorsorge, etwa bei der Deutschen Bahn oder der Post, trifft das Fehlen analoger Alternativen Bürger, denen „Digitalzwang“ das Leben schwer macht; manches wird unmöglich, etwa das Abholen eines Päckchens in einer automatisierten Poststation, weil hierfür ein Smartphone nötig ist.

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