Einspruch exklusiv : Vor der Revision monatelang Videos schauen?
Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Juni 2019 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem audio-visuelle Aufzeichnungen der Hauptverhandlung in Strafprozessen vorgeschrieben werden sollen (BT.-Drs. 19/11090). Die SPD-Fraktion hat diesen Vorschlag im November aufgegriffen und möchte ebenfalls eine solche Dokumentation. Deutlich stärker als bisher soll es dem Revisionsgericht ermöglicht werden, erstinstanzliche Entscheidungen in Strafverfahren zu kontrollieren. In der Ende vergangener Woche mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedeten Reform der Strafprozessordnung sind entsprechende Änderungen zwar noch nicht vorgesehen. Bis Jahresende soll jedoch eine Expertenkommission eingesetzt werden, um eine etwaige Umsetzung des Vorhabens zu prüfen.
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