FAZ+Einspruch exklusiv :
Vor der Revision monatelang Videos schauen?

Von Ulrich Egger
Lesezeit: 8 Min.
Ein Aktenbündel in einem Gerichtssaal (Symbolbild)
Auf Drängen von FDP, SPD und Grünen sowie großer Teile der Anwaltschaft soll die audio-visuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung geprüft werden. Doch der Zeit- und Kostenaufwand ist immens.
Merken
Zur App

Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Juni 2019 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem audio-visuelle Aufzeichnungen der Hauptverhandlung in Strafprozessen vorgeschrieben werden sollen (BT.-Drs. 19/11090). Die SPD-Fraktion hat diesen Vorschlag im November aufgegriffen und möchte ebenfalls eine solche Dokumentation. Deutlich stärker als bisher soll es dem Revisionsgericht ermöglicht werden, erstinstanzliche Entscheidungen in Strafverfahren zu kontrollieren. In der Ende vergangener Woche mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedeten Reform der Strafprozessordnung sind entsprechende Änderungen zwar noch nicht vorgesehen. Bis Jahresende soll jedoch eine Expertenkommission eingesetzt werden, um eine etwaige Umsetzung des Vorhabens zu prüfen.

Einführungs-
angebot

Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+
12,80 € jetzt 2 Monate kostenfrei testen

Zugriff auf alle Inhalte inkl. FAZ+
12,80 € jetzt 2 Monate kostenfrei

  • Mit einem Klick online kündbar
  翻译: