Israel und die Staatsräson : Die Verhandlung des Unverhandelbaren

Was meinte Angela Merkel wirklich, als sie Israels Sicherheit zur deutschen Staatsräson erklärte? Eine Konferenz am Dubnow-Institut klärt über die Geschichte eines Missverständnisses auf.
Zumindest weiß man seit dem 7. Oktober, was die Rede von Israel als Teil der deutschen Staatsräson alles nicht bedeutet: Sie meint keinen militärischen Beistand im Fall eines iranischen Angriffs, sie bedeutet nicht, einen Strafbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten auszusitzen, und sie umfasst keine Waffenlieferungen unabhängig von der Kriegsführung der israelischen Streitkräfte in Gaza. Man weiß heute, dass das Wort zu hoch gegriffen ist und die historische Last, die es stemmen soll, nicht trägt. Es steht für den unbeholfenen Versuch, die moralische Verantwortung, die aus der deutschen Geschichte hervorgeht, in politisches Handeln zu überführen, das unter verschiedenen Rücksichten steht. Warum man dazu auf die antiquierte Formel der Staatsräson zurückgriff, wird derzeit viel interpretiert. Auch Angela Merkel hat dazu in ihrer gerade erschienenen Biographie ihre Deutung vorgelegt. Sie bezeichnet die Formel als CDU-Sprache, die sie bei ihrer berühmten Rede in der Knesset 2008, wie sich dann vermuten lässt, parteisoldatenhaft abgespult hat.
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