Kulturgutschutzgesetz : Was jetzt zu tun ist
Wer hat Angst vor dem Kulturgutschutzgesetz? Die von Monika Grütters geplante Gesetzesnovelle sorgt für allerhand Aufruhr. Dabei sind ihre Eckdaten noch immer unklar.
Manches scheint da stark überhitzt, wenn es um das geplante Kulturgutschutzgesetz des Bundeskulturministeriums geht. Dass es schon seit dem 10. August 1955 ein Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung gibt samt Ausfuhrschutz und den entsprechenden Listen, scheint darüber ganz in Vergessenheit geraten zu sein. Wie arbiträr diese Listen in weiten Teilen bestückt sind, lässt sich jederzeit im Internet auf der entsprechenden Website nachsehen; diese Lektüre macht das föderale Listenwesen nicht vertrauenswürdiger. Aber auch der überscharfe Begriff der „kalten Enteignung“, der jetzt wieder die Runde macht, ist nicht brandneu. Er steht schon 2013 in dem schönen Erinnerungsbuch „Narwalzahn und Alte Meister“ des von London und (noch) von München aus agierenden Kunsthändlers Konrad O. Bernheimer. Offenbar ist dieser Vorwurf also zeitlos.