Gesetzesinitiative :
Bundeskabinett beschließt Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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Zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsstätten.

Mit einer geänderten Führungsstruktur möchte die Regierung die größte deutschen Kultureinrichtung neu aufstellen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth will die Reform noch vor der Neuwahl abschließen.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem die Stiftung Preußischer Kulturbesetz reformiert werden soll. Das bisherige Gesetz, das die Struktur und Arbeit der Einrichtung regelt, zu der 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsstätten gehören, stammt aus dem Jahr 1957. Zukünftig soll sie flexibler tätig sein können.

Während bisher ein Präsident die Stiftung alleine leitet, sieht die Bundesregierung zukünftig einen Vorstand aus bis zu sieben Personen vor. „Dies gewährleistet, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt werden“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer Stellungnahme. Führungspositionen sollen zukünftig befristet besetzt und nur im Ausnahmefall mit einer Verbeamtung verbunden sein. „Dies fördert die Innovationskraft und beweglichere Strukturen“, erklärt die Behörde der Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Stiftungsrat wird deutlich verkleinert

Gleichzeitig soll der Stiftungsrat von 20 auf neun Mitglieder verkleinert werden, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermögliche. Außerdem sollen die Einrichtungen der Stiftung künftig einfacher ihre Haushaltsmittel eigenverantwortlich nutzen und über ihre Personalplanung selbst entscheiden können. Dies hatte bereits der Wissenschaftsrat im Jahr 2020 in einem Gutachten gefordert.

Die Reform der SPK sei eines der großen kulturpolitischen Themen dieser Legislaturperiode, erklärt Roth. „Wir haben diese Reform gemeinsam mit allen Beteiligten, ganz besonders dem Präsidenten der SPK und deren Mitarbeitenden und den Ländern gemeinsam gestaltet und in einem zweijährigen Prozess eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet.“

Die Stiftung werde „sehr gut für die Zukunft aufgestellt“, ihre Einrichtungen und ihre Kunst- und Kulturschätze könnten „damit noch attraktiver für ein breites Publikum aus Deutschland, Europa und der Welt werden“. Sie werde versuchen, das Gesetz trotz des Scheiterns der Regierungskoalition noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen. Sollte das gelingen, muss auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.

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