Anzeige gegen Journalistin :
Staatsanwälte holen sich eine blutige Nase

Lesezeit: 2 Min.
Bei Kritik an den Korruptionsstaatsanwälten kann es sein, dass Paragraphen des Strafgesetzbuchs plötzlich eine Rolle spielen.
In Österreich mischt die WKStA, die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, gern die Politik auf. Doch werden die Staatsanwälte selbst kritisiert, kann es zu Strafanzeigen kommen. So im Fall einer Journalistin.

Was die eigentliche Aufgabe jener österreichischen Justizbehörde ist, die WKStA abgekürzt wird, geht aus dem vollen Namen hervor: Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Doch wiederholt sahen sich Staatsanwälte von der WKStA bemüßigt, in eigener Sache eine Strafverfolgung anzuregen. Zuletzt zeigten sie eine Journalistin an, deren Artikel ihnen nicht gefielen. Die Korruptionsstaatsanwälte sind damit bei ihren Kollegen von der Wiener Staatsanwaltschaft, bei denen sie eine „Sachverhaltsdarstellung“ einbrachten, kläglich abgeblitzt. Und sie setzen sich dem Vorwurf aus, sie versuchten, kritischen Journalismus einzuschüchtern. Diese Absicht hat die WKStA bestritten, aber Verständnis für die Kritik bekundet.

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