Nius erzwingt Offenlegung :
BMI ging 2022 mit Unterlassung gegen „Focus“ vor

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Setzte sich mit BMI-Chef Arne Schönbohm in seiner Sendung kritisch auseinander: Jan Böhmermann
Das Bundesinnenministerium wollte nicht verraten, gegen wen es 2022 mit einer Unterlassungsaufforderung vorging. Das Portal Nius erzwang die Antwort vor Gericht: Es ging um den „Focus“ und Fragen zur Böhmermann-Show über den BSI-Chef.
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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat dem Portal Nius mitgeteilt, gegen welchen Journalisten und welches Medium es 2022 mit einer Unterlassungsaufforderung vorging. Es war ein Reporter des Magazins „Focus“, der der Frage nachging, ob es vor der Ausstrahlung der ominösen Böhmermann-Episode, die von dem früheren Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie, Arne Schönbohm, handelte, Kontakte zwischen dem ZDF-Entertainer und dem BMI gegeben habe.

Böhmermann hatte Schönbohm bekanntlich als „Cyberclown“ bezeichnet, ihm angelastet, die Cybersicherheit in Deutschland zu gefährden, und über Umwege Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt. Das BMI ließ Schönbohm nach der ZDF-Show fallen; er wurde versetzt, ein Disziplinarverfahren, um das er selbst gebeten hatte, gab keine Hinweise auf dienstliche Vergehen. Fragen nach einem möglichen Wissen der Ministerin Nancy Faeser und führender Mitarbeiter des BMI um den ZDF-Angriff auf Schönbohm beantwortete das Ministerium ausweichend, auch eine Anfrage von CDU/CSU im Bundestag. Vor Gericht klagt Schönbohm gegen das ZDF und gegen das Ministerium wegen des Umgangs mit ihm. Zu alldem stellte ein „Focus“-Reporter dem BMI am 30. Oktober 2022 Fragen, das Ministerium wies die Darstellung eines möglichen Umgangs eines hochrangigen Mitarbeiters mit Böhmermann zurück; eine Berichterstattung, die dieses behauptet hätte, erschien im Magazin „Focus“ nicht.

Darüber gab das BMI nicht freiwillig Auskunft, es musste von Nius vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gezwungen werden (Az. OVG 6 S 37/24). Das BMI hatte die Anfrage mit dem Hinweis abgewiesen, hier handele es sich nicht um eine Presseanfrage, sondern um die eines Bloggers oder Influencers. Das hatte vor Gericht keinen Bestand.

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