ZDF legt Berufung ein :
Prozess Schönbohm gegen Böhmermann geht weiter

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Jan Böhmermann während der Ausgabe des ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022.
Das Landgericht München hatte dem ZDF vier Aussagen über den ehemaligen BSI-Chef untersagt, die ihm Kontakte zu russischen Geheimdiensten unterstellten. Das will der Sender nicht hinnehmen. Für Schönbohms Anwalt war das zu erwarten.
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Das ZDF hat gegen die Entscheidung des Landgerichts München in der Causa Schönbohm Berufung eingelegt. Das Gericht hatte dem Sender vier Äußerungen untersagt, zwei davon aus der Böhmermann-Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, die dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, über Umwege eine Nähe zu russischen Nachrichtendiensten unterstellten (Az. 26 O 12612/23).

Man habe „immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte behauptet wurden“, teilte der Sender mit. Darüber hinaus habe das Gericht nicht die Ausgabe der Sendung als Ganze beanstandet, und der größere Teil der Gerichtskosten sei dem Kläger zugewiesen worden. Die von Schönbohm geforderte Entschädigung von 100.000 Euro habe ihm das Gericht verwehrt.

„ZDF wird, wenn es sein muss, bis zum BGH gehen“

Klägervertreter Markus Hennig überrascht die Berufung nicht: „Das ZDF hat sie am allerletzten Tag eingereicht und wird, wenn es sein muss, bis zum BGH gehen.“ Das habe Tradition, im Rechtsstreit um das „Schmähgedicht“ zu Erdogan sei Böhmermann bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen.

Schönbohm hatte im Herbst 2023 Klage gegen das ZDF eingereicht, weil Böhmermann ihn als „Floppy, der Diskettenclown“ und „Cyberclown“ bezeichnet und behauptet hatte, durch Schönbohm sei die Cybersicherheit Deutschlands in Gefahr gewesen. Diese Aussage wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung, die anderen seien zu unterlassen, weil es sich „in einer nicht fernliegenden Deutung um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt“, die Schönbohms Persönlichkeitsrecht verletzten.

Die Sendung hatte für Schönbohm harte Konsequenzen. Innenministerin Nancy Faeser versetzte ihn. Ein Disziplinarverfahren, um das er selbst gebeten hatte, wies ihm keine dienstliche Vergehen nach. Das von Schönbohm deshalb angestrengte Verfahren gegen das Innenministerium beginnt heute vor dem Verwaltungsgericht Köln.

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