„Compact“-Klage gegen Verbot :
„Dann muss erst mal die Regierung gestürzt werden“

Lesezeit: 4 Min.
Sein Magazin ist vorläufig wieder da: „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer
Das „Compact“-Magazin klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Doch die Begründung des Innenministeriums zielt nicht nur auf die Publikation, sondern auf ein umstürzlerisches Netzwerk ab.

Das „Compact“-Magazin hat, wie erwartet, Klage gegen das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot des Blattes, des damit verbundenen Youtube-Kanals und der Social-Media-Auftritte eingereicht. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht bestätigte, es sei sowohl eine Klage (Az. 6 A 4.24) als auch ein Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) eingegangen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot unter Rückgriff auf das Vereinsrecht ausgesprochen – Paragraph 3 Vereinsrecht in Kombination mit Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser verbietet Vereine, „deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Ob diese Konstruktion hält, daran haben Juristen Zweifel.

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