„Compact“-Klage gegen Verbot : „Dann muss erst mal die Regierung gestürzt werden“
Das „Compact“-Magazin hat, wie erwartet, Klage gegen das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot des Blattes, des damit verbundenen Youtube-Kanals und der Social-Media-Auftritte eingereicht. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht bestätigte, es sei sowohl eine Klage (Az. 6 A 4.24) als auch ein Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) eingegangen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot unter Rückgriff auf das Vereinsrecht ausgesprochen – Paragraph 3 Vereinsrecht in Kombination mit Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser verbietet Vereine, „deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Ob diese Konstruktion hält, daran haben Juristen Zweifel.
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