Krypto-Anlagen : So sind Bitcoin künftig zu versteuern

Mining und Forging als gewerbliche Tätigkeit, Datenweitergabe als Leistung. Das Finanzamt betritt mit einem Schreiben Neuland. Ein „Meilenstein“, heißt es aus der FDP.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem lange vorbereiteten, 24 Seiten langen Schreiben die Besteuerungsgrundlagen für Kryptoanlagen veröffentlicht. Das ist für deutsche Krypto-Nutzer ein Fortschritt, wenngleich dadurch nicht unmittelbar Rechtssicherheit herrscht, sagt Kai Kremer, von der Universität Münster. „Das Schreiben legt die Verwaltungsauffassung dar. Steuerzahler, die sich bei der Steuererklärung daran orientieren, können davon ausgehen, dass das Finanzamt dies so akzeptiert.“
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