Urteil in Frankreich : TÜV muss für schadhafte Brustimplantate Schadenersatz zahlen

20.000 Frauen haben geklagt - nun hat ein Handelsgericht im französischen Toulon den deutschen TÜV wegen Fahrlässigkeit zur Zahlung von 60 Millionen Euro verurteilt. Der will das Urteil abermals nicht akzeptieren.
Im Skandal um schadhafte Brustimplantate aus Frankreich ist der TÜV Rheinland am Freitag zu einer Schadenersatzzahlung an 20.000 Klägerinnen verurteilt worden. Das zuständige Handelsgericht in Toulon entschied, dass die deutsche Zertifizierungsstelle fahrlässig gehandelt und deshalb 20.000 Frauen in Höhe von jeweils 3000 Euro entschädigen müsse. Der TÜV Rheinland hatte die schadhaften, gesundheitsgefährdenden Implantate der französischen Firma PIP zertifiziert. Die Anwälte argumentierten, der TÜV Rheinland sei vorsätzlich getäuscht worden, und kündigten umgehend Berufung gegen das Urteil an. Der TÜV hat stets betont, selbst vom französischen Hersteller PIP getäuscht worden zu sein.
2015 war der TÜV Rheinland vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence vom Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht freigesprochen worden. Die Berufungsrichter argumentierten, dass der TÜV Rheinland die Mängel nicht habe erkennen können, weil der Hersteller diese verborgen hatte. 2013 war der TÜV Rheinland dazu verurteilt worden, 3000 Frauen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu entschädigen. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine „Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen zu haben. Es wurden bereits elf Millionen Euro Schadenersatz gezahlt. Der Eigentümer der Firma PIP wurde in einem separaten Prozess wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, das Unternehmen ging in Konkurs.
Vorläufiger Schadenersatz von 60 Millionen Euro
Der TÜV kritisierte das Urteil scharf: „Das Handelsgericht Toulon verkennt und ignoriert die eindeutigen Feststellungen des Berufungsgerichts (von Aix-en-Provence) in diesem Fall“, erklärte TÜV-Anwältin Cécile Derycke. „Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, die Zahlung vorläufiger Beträge zuzusprechen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Wir werden das vor dem Berufungsgericht angreifen.“ Die genaue Höhe des Schadenersatzes soll laut der Gerichtsentscheidung noch auf Grundlage von Expertisen festgelegt werden. Der TÜV soll aber bereits vorläufige Beträge in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro zahlen.
In Deutschland ließen sich viele Frauen die mit minderwertigem Industriesilikon gefüllten Implantate seit 2012 wieder entfernen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte das seinerzeit empfohlen. Es hatte bei vielen Implantaten Risse festgestellt, so dass Flüssigkeit austreten konnte. Den Vertrieb der Implantate hatten französische Behörden schon 2010 verboten. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2016 in einem Gutachten bestätigt, dass der TÜV für die fehlerhaften Implantate haften muss. Der Bundesgerichtshof hatte das Gutachten in einem weiteren Verfahren gegen den TÜV angefordert.