Arbeitsrecht und Corona : „Kontaktpersonen dürfen schweigen“
Vom 1. Mai an sollen die Corona-Quarantäneregeln teilweise gelockert werden. Noch gibt es jedoch zahlreiche offene Fragen. Unsicherheit herrscht etwa darüber, was künftig in den Betrieben gilt, wenn Kontaktpersonen nicht mehr von den Gesundheitsämtern in Quarantäne geschickt werden, sondern nur noch eine „dringende Empfehlung“ zur Absonderung gilt. „Rechtlich ist noch nichts in Stein gemeißelt“, sagte Stefan Greiner, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Bonn, gegenüber der F.A.Z. „Man muss abwarten, wie die Länder nun ihre Corona-Verordnungen anpassen“, ergänzte Wiebke Kiene, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Brüggehagen Arbeitsrecht in Hannover.
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