FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :
Dürfen Unternehmen Bewerber googeln?

Von Michael Fuhlrott
Lesezeit: 3 Min.
Lebenslauf für eine Bewerbung
Das Internet macht es Arbeitgebern leicht, Informationen über Bewerber einzuholen. Wann das erlaubt und wann nicht – und was es dabei zu beachten gilt.
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Ein zufälliges Wiedertreffen mit einem alten Klassenkameraden, der neue Freund der Tochter: Wer hat sich in solchen Konstellationen nicht schon einmal in sozialen Medien über die Person näher informiert?

Eine ähnliche Interessenlage mag es auch in Bewerbungssituationen geben, wenn der potentielle Arbeitgeber mehr von dem Bewerber wissen möchte, dieser aber die gewünschten Informationen nicht über sich preisgibt. Der Unterschied: Anders als im Privaten kennt das Arbeitsrecht rechtliche Vorgaben, welche Informationen von Bewerbern eingeholt werden dürfen und wie dabei vorgegangen werden darf. Diese Vorgaben gelten für jedwede Art der „Informationsgewinnung“, sei es die klassische Frage im Bewerbungsgespräch, sei es die Einholung weiterer Informationen in Form eines Backgroundchecks.

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