Urteil zu Corona-Regeln : Ganztägige Ausgangssperre in Spanien war verfassungswidrig

Das spanische Verfassungsgericht hat die ganztägige Ausgangssperre zu Beginn der Corona-Pandemie nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Möglicherweise muss der Staat Geldbußen in Millionenhöhe zurückzahlen.
Es geht um mehr als eine Million Geldstrafen. Im März 2020 hatte die spanische Regierung zu Beginn der ersten Welle der Corona-Pandemie die Bewegungsfreiheit der 47 Millionen Spanier drastisch eingeschränkt. Jetzt hat das Verfassungsgericht die entsprechenden Vorschriften nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Die Bürger durften damals nur aus triftigen Gründen, wie Einkäufe von Lebensmitteln und Arztbesuche, ihre Wohnungen verlassen. Auch der Straßenverkehr war wochenlang massiv eingeschränkt. Zwischen dem 14. März und dem 21. Juni wurden zudem fast 10.000 Spanier festgenommen, die gegen diese und andere Auflagen verstoßen hatten.