Nach Rechtsstreit : Wahl-O-Mat darf wieder genutzt werden
Nach einer außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und der Kleinpartei Volt Deutschland ist der Wahl-O-Mat für die Europa- und die Bremenwahl wieder online. „Wir haben uns geeinigt“, teilte die Bundeszentrale am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP mit. Weitere Angaben wurden nicht gemacht. Auf der Internetseite der Bundeszentrale war der Wahl-O-Mat für beide Wahlen wieder freigeschaltet.
Beide Seiten hatten zuvor über einen Vergleich verhandelt, über dessen Inhalt die Bundeszentrale nun keine Angaben machte. Damit muss das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster nicht mehr über eine Beschwerde der Bundeszentrale gegen den vom Verwaltungsgericht Köln verfügten Stopp des Wahl-O-Mat entscheiden. Eine Entscheidung der Münsteraner Richter über die Beschwerde war ursprünglich für den Donnerstag erwartet worden.
Die Bundeszentrale hatte den Wahl-O-Mat am Montag abgeschaltet, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb untersagt hatte. Konkret beanstandeten die Richter den Anzeigemechanismus der Auswertung. Es sei eine faktische Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien, dass Nutzer ihre politischen Ansichten mit den Positionen von lediglich bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Der Mechanismus verletze das Recht auf Chancengleichheit.
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