Bundesverfassungsgericht :
Zwangsbehandlungen nicht nur im Krankenhaus möglich

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet sein Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen.

Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgabe für teilweise verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Bundestag tätig werden.

Das Verbot ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses verstößt in seiner bisherigen Form gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Weil die Vorschrift keine Ausnahmen enthält, verletze sie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

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