Klage erfolgreich : Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Parteitag zur Verfügung stellen

Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien, entscheidet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Partei begrüßt die Entscheidung, der Rechtsstaat habe gesiegt.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag Ende diesen Monats ohne Auflagen zur Verfügung stellen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Stadt dürfe den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien, entschied das Gericht.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen habe eine „lex AfD“ kreieren wollen. „Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“ Der Rechtsstaat habe gesiegt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann noch vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen.
Die Essener Messe hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, nachdem der Essener Stadtrat am 29. Mai von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert hatte. Darin sollte die Partei erklären, dass sie auf dem Parteitag strafbare Äußerungen verhindern oder sofort unterbinden würde.
Nachdem die AfD diese Erklärung nicht abgegeben hatte, kündigte die von der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin betriebene Messe Essen den bereits im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag. Gegen diese Kündigung wehrte sich die AfD dem nun veröffentlichten Beschluss zufolge erfolgreich.