Gastbeitrag :
Ist das Akkreditierungsverfahren verfassungswidrig?

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Universitäten unter Kontrolle
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das Akkreditierungsverfahren für Hochschulen in Zweifel gezogen und das Verfassungsgericht eingeschaltet. Aber ist das Verfahren wirklich verfassungswidrig? Eine Einschätzung der Juristin Margarete Mühl-Jäckel.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat sich unlängst in einem Grundsatzbeschluss mit der Frage der Akkreditierung von Studiengängen einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen befasst (Az. 12 K 2689/08, Beschluss vom 16. April 2010). Wegen ihrer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Gesetzesbestimmungen legten die Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Sollte dieses die Akkreditierungspflicht in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklären, hätte die Entscheidung für das gesamte Bundesgebiet erhebliche Auswirkungen: Den Akkreditierungsagenturen, die bundesweit tätig und zum Teil auf die Qualitätsprüfung von Studiengängen bestimmter Fachgebiete spezialisiert sind, könnte damit die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit entzogen sein.

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