Gastbeitrag : Ist das Akkreditierungsverfahren verfassungswidrig?
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat sich unlängst in einem Grundsatzbeschluss mit der Frage der Akkreditierung von Studiengängen einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen befasst (Az. 12 K 2689/08, Beschluss vom 16. April 2010). Wegen ihrer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Gesetzesbestimmungen legten die Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Sollte dieses die Akkreditierungspflicht in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklären, hätte die Entscheidung für das gesamte Bundesgebiet erhebliche Auswirkungen: Den Akkreditierungsagenturen, die bundesweit tätig und zum Teil auf die Qualitätsprüfung von Studiengängen bestimmter Fachgebiete spezialisiert sind, könnte damit die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit entzogen sein.