Habeck und Durchsuchung :
Strafverfolgung ist kein Halloween

Reinhard Müller
Ein Kommentar von Reinhard Müller
Lesezeit: 1 Min.
Robert Habeck
„Nationale Aktionstage“ passen nicht zu einem Rechtsstaat und erinnern eher an finstere Zeiten. Die Justiz muss tätig werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Ein skandalöser Eingriff in die Kunstfreiheit! So hätte wohl das öffentliche Urteil gelautet, wenn die Staatsanwaltschaft die Wohnung eines reichweitenstarken Staats-Komikers durchsucht hätte, weil der einen Politiker in Anlehnung an eine Shampoo-Werbung als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet hätte. Sicher ist wohl nur, dass in diesem Fall nicht Robert Habeck auf Korn genommen worden wäre.

Was tun?

Doch den grünen Vizekanzler hat die Verbreitung dieser offenbar menschenverachtenden Verbalinjurie dazu gebracht, Strafantrag zu stellen. Nun war der Beschuldigte auch wegen anderer Ausfälle auffällig geworden; und über eine Durchsuchung entscheidet nicht die Politik.

Auffällig bleibt, dass insbesondere grüne Politiker mithilfe spezialisierter Organisationen gegen Hass im Netz vorgehen, der sich tatsächlich auch oft gegen sie richtet. Niemand muss Beleidigungen dulden. Man kann Strafantrag stellen, dann muss letztlich die Justiz entscheiden, ob eine Straftat oder eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung vorlag. Man könnte Hass und Hetz aber auch ignorieren und sich auf den Standpunkt stellen, dass die eigene Ehre durch Schwachköpfe (Pardon) gar nicht angekratzt werden kann.

Politik und Justiz wiederum müssen sich fragen, ob „nationale Aktionstage“ wirklich zu einem Rechtsstaat passen und nicht eher Erinnerungen an finstere Zeiten wecken. Die Justiz muss tätig werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Strafverfolgung ist kein Halloween.

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