Streit mit „Bild“-Zeitung :
Woelki muss vor Gericht erscheinen

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Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki im Februar in Dresden
Der Kölner Erzbischof Woelki muss im Prozess gegen die „Bild“-Zeitung vor Gericht erscheinen. Es geht um dessen Verhalten gegenüber einem des Missbrauchs beschuldigten Priester.
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Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki wird wegen seines Verhaltens gegenüber einem des Missbrauchs beschuldigten Priester erstmals persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Das Landgericht Köln gab am Mittwoch bekannt, dass es in dem presserechtlichen Verfahren, das Woelki im vergangenen Jahr gegen die „Bild“-Zeitung angestrengt hatte, den Erzbischof als klagende Partei einvernehmen will.

Woelki wehrt sich gegen die Darstellung der Zeitung, er habe bei der Ernennung des Pfarrers D. zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 davon Kenntnis gehabt, dass in der Personalakte bestimmte Vorwürfe beziehungsweise Vorgänge dokumentiert seien, die sich auf missbräuchliches Verhalten bezogen, darunter eine Warnung der Kölner Kriminalpolizei vor weiterem Kontakt des D. mit Kindern und Jugendlichen.

Über den Winter hatte die zuständige Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz des Richters Dirk Eßer da Silva auf Antrag der beklagten Partei zwei Zeugen vernommen. Die Aussagen der langjährigen Sekretärin von Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner sowie des von Woelki im Jahr 2015 installierten „Interventionsbeauftragten“ Oliver Vogt erbrachten nach Darlegung der Kammer „keinen vollständigen Beweis“.

Termin ist noch nicht angesetzt

Tatsächlich hatte Woelki im September 2015 entschieden, Pfarrer D. müsse wegen womöglich sexuell übergriffigen Verhaltens angehört werden, wie es die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Fall vorschrieben, dass Vorwürfe gegen einen Kleriker erhoben worden waren.

Anfang September war dem Erzbistum wieder einmal ein anonymes Schreiben zugespielt worden, in dem D. sexuellen Fehlverhaltens bezichtigt worden war. Der Interventionsbeauftragte trug umgehend alle Vorwürfe und Verdächtigungen zusammen, die dem Erzbistum in Sachen D. zuvor bekannt geworden waren. Diese fanden sich zum geringsten Teil in der Personalakte, sondern hatten sich über einen Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren in mehreren Überlieferungsschichten verstreut angesammelt. Eine Kompilation der einschlägigen Aufzeichnungen wurde umgehend dem Büro des Kardinals übermittelt, der auf der Basis dieses Dokumentes entschied, dass D. anzuhören sei.

Woelki hat durch seine Rechtsbeistände immer wieder bestreiten lassen, dass er vor der Beförderung des D. über das sexuelle Vorleben und die sexuellen Vorlieben jenes Priesters bis auf einen Vorfall im Jahr 2001 mehr als nur gerüchteweise im Bild gewesen sei. Nun muss er selbst vor Gericht Rede und Antwort darüber stehen, ob er Kenntnis von dem „Inhalt des streitgegenständlichen Polizeiberichts“ und eines weiteren Protokolls hatte, das der vormalige Personalchef und spätere Generalvikar Stefan Heße angefertigt hatte. Ein Termin für die Befragung des klagenden Kardinals in den Verfahren 28 O 293/21 ist noch nicht festgesetzt.

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