Nach Amoklauf von Hamburg : Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Waffenbehörde und des Schießvereins

Laut Generalstaatsanwaltschaft geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung. Demnach besaß der Amokläufer von Hamburg seine Waffe illegal.
Nach dem Amoklauf von Hamburg war Polizeipräsident Ralf Martin Meyer voll des Lobes für die eigenen Leute. Innerhalb von Minuten sei die Polizei am Tatort gewesen, sodass weitere Menschenleben gerettet worden seien. Und was die Ermittlungen der Waffenbehörde vor dem Amoklauf angehe, so sei diese den damals vorliegenden Hinweisen „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ nachgegangen, sagte Meyer. Die Behörde hatte Anfang des Jahres ein anonymes Schreiben erreicht, in dem vor dem späteren Attentäter Philipp F. gewarnt wurde. Darin ging es explizit um seinen Hass auf die Zeugen Jehovas, in deren Gebetshaus F. dann Anfang März sieben Menschen und sich selbst erschoss.