RAF : BGH verbietet Haftbesuche von Ex-Terroristen bei Daniela Klette

Die in Vechta einsitzende RAF-Terroristin Daniela Klette darf laut Medienberichten keine Besuche ehemaliger Terroristen erhalten. Der BGH begründe dies mit möglichen Fluchtplänen.
Der Bundesgerichtshof hat Haftbesuche früherer Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) bei der gefassten und inhaftierten RAF-Terroristin Daniela Klette verboten. Das berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf entsprechende Beschlüsse, die sie einsehen konnten. Daraus gehe hervor, dass den früheren RAF-Terroristen Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo und der Bremer Aktivistin Ariane Müller Haftbesuche bei Klette verboten worden seien.
Begründet wurde das demnach damit, dass Klette die Besuche nutzen könnte, um eine Flucht zu planen oder Kontakt mit ihren untergetauchten Komplizen aufzunehmen. So habe Klette den weiterhin gesuchten Burkhard Garweg noch nach der Festnahme mit einer SMS gewarnt, zitiert der Rechercheverbund einen Ermittler.
Klette wurde Ende Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen, wo sie unter falschem Namen lebte. Sie gehört, ebenso wie die noch flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, der sogenannten dritten Generation der RAF an. Ende der Neunziger hatte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen tötete, für aufgelöst erklärt.