Haftung für Unrecht : Telegram an die Leine nehmen

Wer ein Forum eröffnet, muss dafür sorgen, dass dort nichts Unrechtes geschieht. Das gilt für Veranstaltungen ebenso wie für Publikationen. Eigentlich kann es auch keinen Unterschied machen, ob der Betreiber im Ausland sitzt. Denn er muss überall dort für die durch ihn verbreiteten Inhalte einstehen, wo sie gelesen werden können. Der Fall Telegram zeigt wieder einmal Anspruch und Grenzen in der digitalen Welt. Der Anspruch ist groß: Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein. Drohungen, wie jetzt durch die Bundesinnenministerin, bleiben dagegen recht leer.
Klar ist: Dass Telegram in unfreien Teilen der Welt auch die Stimmen der Opposition zur Geltung bringt, ist kein Grund dafür, den Dienst hierzulande für Morddrohungen offen zu lassen.
Telegram zu sperren wäre das schärfste Schwert; es hat sich freilich in anderen Fällen gezeigt, dass es Ausweichmöglichkeiten gibt; zudem stellt sich die Frage der Angemessenheit. Telegram muss (auch international) an die Leine des Rechts genommen werden; vor allem müssen die deutschen Strafverfolger – beim Bundeskriminalamt wurde schon eine Taskforce gebildet – jedem Verdacht nachgehen können. Beleidigungen und Verhetzungen haben nicht nur Adressaten, sondern auch Absender, Namen. Die Täter dürfen nicht ungeschoren davonkommen.