Ehemaliger Kanzler klagt : Schröder hat keinen Anspruch auf Vollausstattung

Der ehemalige Kanzler Schröder bekam seine Sonderrechte nicht wegen der Nähe zu Putin entzogen. Und auf dem Rechtsweg lässt sich der Ruf nicht wiederherstellen.
Natürlich ist es eine politische Entscheidung des Haushaltsausschusses, dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder sein Büro samt Mitarbeitern zu entziehen. Sie muss aber im Rahmen des Rechts geschehen und ist auch gerichtlich überprüfbar – genau das unterscheidet die freiheitlich-demokratische Grundordnung von Putins Reich oder von einem „absolutistischen Fürstenstaat“, den der Sozialdemokrat Schröder an die Wand malt.
Mit Schröders Nähe zum russischen Gewaltfürsten begründet der Bundestag seine Entscheidung nicht, sondern damit, dass Schröder, den seine engsten Mitarbeiter aus politischen Gründen verlassen haben, seine „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahrnehme. Das dürfte sogar stimmen, denn zumindest die Bundesregierung will mit ihm nichts mehr zu tun haben.
Was das für Pflichten sind, darüber kann man in der Tat streiten wie über den Umfang der Ausstattung insgesamt. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür bisher nicht; wohl aber eine Praxis. Willkürlich darf der Rechtsstaat nicht handeln. Einen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung, die womöglich auch zum Schaden Deutschlands genutzt wird, gibt es aber auch nicht. Schröder ist gut versorgt. Seinen ruinierten Ruf wird er auch auf dem Rechtsweg nicht wiederherstellen können.