Mehr Schutz für Betriebsräte : Koalition baut Kündigungsschutz und Mitsprache aus

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll künftig verhindern, dass Arbeitnehmer vor der Gründung eines Betriebsrates entlassen werden. Auch die Digitalisierung wurde miteinbezogen.
Wer als Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen will, genießt künftig schon in der Vorbereitungsphase erweiterten Kündigungsschutz. Dies soll verhindern, dass mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber die Pläne sabotieren, indem sie Betriebsratsgründern mit Entlassung drohen. Das ist eine von mehreren Neuregelungen, die der Bundestag am Freitag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von Union und SPD beschlossen hat. Bisher greift der erweiterte Kündigungsschutz für Betriebsräte erst, wenn die Initiatoren den Wahlvorstand für die geplante Betriebsratswahl formal gegründet haben.
„Zu oft hören wir: Wer im Begriff ist, einen Betriebsrat zu gründen, wird vorher entlassen oder weggemobbt“, begründete SPD-Fraktionsvize Katja Mast die neue Vorschrift. „Dieses Gesetz ist ausdrücklich eine Ermutigung, Betriebsräte zu gründen.“ Es sei „ein Bekenntnis zur Demokratie im Betrieb“.
Daneben erleichtert das Gesetz digitale Betriebsratssitzungen. Diese waren vor Corona unzulässig gewesen und sind seither durch eine befristete Sonderregelung erlaubt. Die FDP stufte diesen Teil der Reform aber als halbherzig ein, denn weiterhin seien etwa Onlinewahlen und Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig. Ein Aufbruch ins digitale Zeitalter sei das nicht, kritisierte ihr Abgeordneter Carl-Julius Cronenberg. „Was Aufsichtsräten erlaubt ist, sollte Betriebsräten schon lange möglich sein.“ Der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Peter Weiß sprach dagegen von einem „Quantensprung“. Er hob hervor, dass das Gesetz den Betriebsräten überdies mehr Mitsprache rund ums sogenannte Homeoffice und zu anderen Aspekten der Digitalisierung verschaffe.