Cum-cum-Ermittlungen :
Rechtsausschuss winkt umstrittenes Gesetzesvorhaben durch

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VIele Banken verdienten an „Cum-cum“-Aktiengeschäften mit.

Trotz aller Kritik hält der Ausschuss an der kürzeren Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von acht Jahren fest. Allerdings will man den Steuerfahndern etwas mehr Zeit für Ermittlungen einräumen.

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am Mittwoch seinen finalen Beschluss zum Gesetzentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) gefasst. Wie der Ausschuss mitteilte, wurde die Vorlage noch um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erheblich ergänzt. Im Vorfeld hatte insbesondere die im Gesetzesvorhaben geplante kürzere Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Buchungsbelege für reichlich Kritik gesorgt. Das BEG IV sieht vor, dass diese dann künftig nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

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