Illegale Absprachen : Geldstrafen gegen Süßwarenhersteller

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Kartellbußen gegen drei bekannte Süßwarenhersteller, reduziert die Strafe aber deutlich. Ursprünglich sollten die Unternehmen mehr als 13 Millionen Euro wegen illegaler Absprachen zahlen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Dienstag im sogenannten Konditionenvereinigung-Verfahren Kartellbußgelder gegen drei Süßwarenhersteller bestätigt, die Zahlungen aber deutlich reduziert. Ursprünglich hatten die drei Unternehmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands sich gegen Bußgelder in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro gewehrt, die 2013 vom Bundeskartellamt wegen Kartellrechtsverstößen verhängt worden waren.
Nach Ansicht der Bonner Wettbewerbsbehörde hatten sich Unternehmen von Mitte der 2000er-Jahre an eng mit direkten Wettbewerbern über Listenpreise und den Stand der Verhandlungen mit dem Einzelhandel abgestimmt.
Deutliche Reduzierung
In der Neuauflage des Rechtsstreits hatten sich der sechste Kartellsenat und betroffene Unternehmen früh auf eine Beschränkung der Vorwürfe und des Zeitraums verständigt. Daher fielen die nun bestätigten Bußgelder mit 8,35 Millionen Euro geringer aus als im ersten Urteil vor rund sieben Jahren. Erheblich bußgeldmildernd fiel nach den Ausführungen des Senats ins Gewicht, dass der vorgeworfene Verstoß von geringerer kartellrechtswidriger Bedeutung gewesen sei und der Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Herstellern über eine starke Marktmacht verfügt habe, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Aufgrund der langen Ermittlungen und der erheblich verzögerten Verhandlung gelten jeweils 25 Prozent der verhängten Geldbußen schon als vollstreckt.
Das „Süßwarenkartell“ war im Jahr 2008 aufgedeckt worden. 2013 verhängte das Kartellamt insgesamt Bußgelder von 60 Millionen Euro. Mars kam damals als Kronzeuge ohne Bußgeld davon. Die Fälle von Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands zogen sich über Jahre hin. Im Januar 2017 hatte ein anderer Kartellsenat in Düsseldorf die Beträge sogar auf 20,5 Millionen Euro erhöht.
Zwei Jahre später hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen wieder auf. Damit war abermals eine Verhandlung erforderlich. Ursprünglich waren 14 Sitzungstage bis Januar 2024 angesetzt (V-6 Kart 9/19 OWi).