Urteil in Amerika : Kartellrecht mit Biss
Gastbeitrag
Von Jürgen KühlingLesezeit: 5 Min.
Die Lektüre des Urteils des US District Court des District of Columbia vom August 2024 dürfte für Google äußerst schmerzhaft sein: Auf 277 Seiten führt Richter Amit Mehta akribisch aus, dass Google sich schlichtweg wie ein typischer Monopolist verhalten habe. Google habe seine Stellung im Markt für allgemeine Internetsuchen und dem damit korrelierenden Markt für allgemeine textbasierte Werbung durch exklusive Vertriebsvereinbarungen geschützt.
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