Brauereien : Streit um Benediktiner-Bier

Die Bitburger Brauereigruppe braut das „Benediktiner Hell“ in der hessischen Licher Brauerei. Beworben wird es mit dem bayrischen Kloster Ettal. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob das eine Herkunftstäuschung ist.
Darf ein Bier, das in Hessen gebraut wird, mit dem Bild eines bayrischen Klosters werben? Mit dieser Frage müssen sich die Richter am Landgericht München befassen. Der Abmahnverein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs„ hat laut Mitteilung des Gerichts gegen die hessische Brauerei Lich auf Unterlassung geklagt. Der Vorwurf: Die Licher Brauerei, die zur Bitburger Braugruppe gehört, erwecke mit der Werbung für ihr „Benediktiner-Bier“ mit dem Hinweis auf das Benediktinerkloster in Ettal den verbrauchertäuschenden Eindruck, es handle sich um ein in Bayern gebrautes Bier.
Tatsächlich wird das in Flaschen abgefüllte Bier aber in Hessen gebraut, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts München I. Die Brauerei hat sich schon früher gegen den Vorwurf der Herkunftstäuschung gewehrt. Die Bitburger-Gruppe kooperiert seit 2014 mit dem bayrischen Benediktinerkloster Ettal. Gemeinsam mit dem Kloster wurde für das Bier das Unternehmen Benediktiner Weißbräu GmbH gegründet mit Sitz in Ettal. Weil das Bier aber in der hessischen Licher-Brauerei gebraut wird, musste sich das Kloster schon früher vom Bayerischen Rundfunk den Vorwurf gefallen lassen, das Bier sei eine „Mogelpackung“.

Die Mönche und die Brauerei wehren sich. Kooperationen seien völlig normal in der Branche. Das Bier werde auf Basis eines Vertrages mit dem Ettaler Benediktinerkloster nach Originalrezeptur der Mönche gebraut. „Die Einhaltung der benediktinischen Prinzipien überwachen die Mönche auch höchstpersönlich“, heißt es in einer älteren Mitteilung der Bitburger Braugruppe. Die Richter wollen am 14. Juli ihr Urteil verkünden.