Patentverletzung :
Sony verliert Rechtsstreit um „Vaio“–Laptops

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Die „Vaio“-Laptops von Sony sind bei Geschäftskunden und Verbrauchern beliebt.

Nach acht Jahren Rechtsstreit steht fest: Sony muss einem Erfinder aus München Schadenersatz zahlen. Der japanische Konzern verletzt mit seinen bekannten „Vaio“-Laptops ein Patent. Je mehr Laptops verkauft wurden, desto mehr muss Sony zahlen.

Sony gehört zu den größten Elektronikkonzernen der Welt. Die Sony-Laptops der Marke „Vaio“ lagen bis zum Verkauf des PC-Geschäfts an einen Investor im Jahr 2014 in der Gunst der Geschäftskunden und der Verbraucher ganz weit vorne. Doch die bis dahin hohen Absatzzahlen der Modellreihen und damit der wirtschaftliche Erfolg könnten sich nach einem bislang unveröffentlichten Gerichtsurteil für Sony ins Gegenteil kehren.

Nach F.A.Z.-Informationen haben der Konzern und seine deutsche Niederlassung einen acht Jahre langen Rechtsstreit mit einer Patentinhaberin verloren. Der Patentstreitsenat am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte Sony am 12. November zur Zahlung von Schadenersatz an Virtual Paper Licensing. Wie hoch dieser ausfällt, steht noch nicht fest. Aus dem 50 Seiten langen Urteil geht hervor, dass der Konzern zunächst die Vertriebszahlen für die betroffenen Notebooks vorlegen muss. Erst daraus kann die konkrete Höhe einer Entschädigung zugunsten von Virtual Paper Licensing ermittelt werden (Az.: I-15 U 77/14).

Die Gesellschaft aus Hofheim am Taunus konzentriert sich laut Handelsregister auf die Lizensierung und den Verkauf von Schutzrechten, sowie die Durchsetzung von Lizenzgebühren. Einer ihrer Mitgründer ist Glenn Rolus Borgward, ein Designer und Erfinder aus München. 1997 hatte Borgward eine Schnittstelle entwickelt, die im Scharnier klappbarer Geräte untergebracht ist und mit der die Ergonomie handgehaltener elektronischer Geräte verbessert wird. Das Patent für die Anzeigevorrichtung ließ er 1998 eintragen, im Mai 2006 folgte unter der Nummer „EP 1 659 501“ die europäische Patentanmeldung.

Gericht bejaht Verletzung

Nach Einschätzung der Düsseldorfer Richter verletzt Sony dieses Patent mit seinen „Vaio“-Notebooks. Der Konzern nahm jedoch, auch in einer parallelen Nichtigkeitsklage, für sich in Anspruch, das Klagepatent für ein „Digitales Buch“ nicht zu gebrauchen. Notebooks seien ausdrücklich aus dessen Schutzbereich ausgenommen.

„Internationale Konzerne sind gut beraten, bei der Nutzung innovativer technischer Lösungen von Dritten die Entwickler und Patentinhaber angemessen zu vergüten“, sagte Olaf Giebe, Anwalt von Virtual Paper Licensing. Das Urteil zeige, dass selbst gegen die Verletzung eines durch den Bundesgerichtshof eingeschränkten Patentes erfolgreich vorgegangen werden könne. Das Unternehmen will weiter gegen Patentverletzer vorgehen.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der 15. Zivilsenat nicht zu – vermutlich auch, weil die Richter selbst auf die einschlägige „Digitale Buch“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2017 Bezug nahmen. Sony kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Auf Anfrage teilte eine Unternehmenssprecherin mit, dass man sich nicht zu laufenden Rechtsstreitigkeiten äußern werde.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, Sony habe mit ihrer Playstation-Konsole, ihren Notebooks und Laptops im vergangenen Geschäftsjahr 2019/20 rund 24 Prozent ihres globalen Umsatzes eingenommen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass das Geschäftssegment „Game & Network Services“ keine Notebooks und Laptops umfasst. Sony hat das PC-Geschäft unter der Marke “Vaio“ im Jahr 2014 verkauft. Wir haben den Fehler verbessert und bitten, ihn zu entschuldigen.

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