FAZ+Einspruch Exklusiv :
Sind Richter ausreichend geschult, um Wahrheit von Unwahrheit zu unterscheiden?

Gastbeitrag
Von Chiara Lale Sandalcioglu
Lesezeit: 8 Min.
Die Würdigung von Aussagen gehört eigentlich zum Wesen der richterlichen Rechtsfindung und ist deshalb dem Tatrichter anvertraut.
In Gerichtsverfahren stehen Richtern oft nur Zeugenaussagen zur Verfügung. Um dann zur Wahrheit durchzudringen, kommt der Aussagepsychologie eine entscheidende Rolle zu. Aber sind Richter hinreichend geschult, um Unwahrheiten im Gerichtssaal zu erkennen?
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Stellen Sie sich vor, Sie sind Angeklagter in einem Strafprozess. Ihnen wird zu Unrecht ein Verbrechen vorgeworfen. Der (vermeintliche) Zeuge des Verbrechens wird gleich belastend gegen Sie aussagen, Ihnen droht eine langjährige Haftstrafe. Andere Beweismittel außer die Aussagen der Anwesenden stehen dem Gericht nicht zur Verfügung. Es liegt ein typisches Aussage-gegen-Aussage-Szenario vor. Ihnen wird bewusst, dass der Ausgang des Verfahrens davon abhängt, welcher Aussage die Richter Glauben schenken.

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