Antisemitismusklauseln :
Wozu soll das gut sein?

Lesezeit: 6 Min.
Eine Kunstperformance mit Bekenntnischarakter: Tania Bruguera las im Hamburger Bahnhof in Berlin
Der Staat darf die Kunst auf politische Zwecke wie den Kampf gegen den Antisemitismus verpflichten, stellt ein Gutachten des Berliner Staatsrechtlers Christoph Möllers fest. Aber wäre das klug?

Christoph Möllers, Staatsrechtslehrer an der Berliner Humboldt-Universität, hat für Kulturstaatsministerin Claudia Roth ein Gutachten über die Möglichkeit rechtlicher Regelungen zur Antisemitismusprävention in der Kunstpolitik verfasst. Um einen Text zu erhalten, mit dem sie etwas anfangen kann, erbat die Auftraggeberin bündige Unterrichtung im Umfang einer studentischen Seminararbeit: Nicht mehr als 20 Seiten sollte Möllers abliefern. Der vielgefragte Gelehrte ist in diesem Sachzusammenhang nicht zum ersten Mal gutachterlich tätig. Zur Bewältigung des Documenta-Skandals, in dem sich Claudia Roth gegen den Vorwurf der Untätigkeit verteidigen musste, steuerte Möllers im Januar 2023 ein gewichtiges Stück Regierungsauftragsforschung bei, eine Abhandlung über die Spielräume der Kunstfreiheit auf der staatlichen Innenseite des subventionierten Kulturbetriebs. Er hatte auch der interdisziplinären Untersuchungskommission angehört, die durch Begehung des Documenta-Geländes die Kontamination der Weltkunstschau durch Antisemitismus messen sollte.

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