Tausch Netflix-Abo für Messer : Häme für GdP-Chef nach Angebot an Waffenbesitzer
Nie war ein Netflix-Jahresabo günstiger, frohlocken die ersten Sparfüchse im Netz: Denn die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt vor, Besitzer gefährlicher Messer mit einer Amnestieregelung und materiellen Anreizen zur Abgabe ihrer Waffen zu bewegen. „Damit diese Maßnahme effektiv ist, muss die Bundesregierung für Abgebende ernsthafte Anreize schaffen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers.“ Die hohe Zahl von Messerangriffen böte Anlass zur Sorge und mache ein schnelles Handeln unabdingbar, sagte der GdP-Chef.
In den sozialen Medien überschlagen sich die Häme und Belustigung mit wütender Ablehnung des Vorschlags. Bayerns stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger etwa weist den Ansatz zurück und meint, mit einem Netflix-Abo könne man Gewalttäter nicht bekämpfen, „sondern nur, indem man sie konsequent einsperrt und anschließend oder sofort abschiebt, wenn sie keinen deutschen Pass haben. Auch dreimal einfangen und wieder laufen lassen hilft nicht.“
Andere Social-Media-Nutzer hingegen wittern schon ein Geschäft in dem Vorschlag. Illegale Butterfly-Messer etwa könne man im Ausland für knapp 20 Euro erwerben. Das günstigste Netflix-Jahresabo hingegen ist nicht unter 60 Euro zu haben. Warum also nicht ein illegales Messer besorgen und im Tausch gegen das Streamingabo ordentlich sparen?
Auch die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry spricht auf den Vorschlag der GdP an und witzelt: „Messer gegen Netflix-Abo ist die klügste Idee seit langem. Ich würde mein ARD/ZDF-Abo gegen einen Revolver tauschen. Gerne gebraucht.“ Ernsthafter reagiert die Polizeigewerkschaft DPolG. Sie schreibt, Straftaten sollten nicht noch belohnt werden, durch ein gratis Netflix-Abo.
Andere Beiträge sind sich ebenfalls sicher, dass Kriminelle im Besitz illegaler Messer diese gerne im Tausch gegen ein Jahresabo von Netflix abgeben werden – um sich tags darauf eine neue Waffe zu kaufen und aus dem Tausch ein Geschäft zu machen.
In Deutschland sind bestimmte Stichwaffen generell verboten. Dazu zählen beispielsweise sogenannte Butterfly-Messer und Faustmesser. Überdies gibt es Messer, die nicht generell verboten sind, die man aber nicht mit sich tragen darf. Es sei denn, das Führen der Gegenstände erfolgt im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder dient einem allgemein anerkannten Zweck. Hierzu zählen etwa Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern.
Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus. Er sagte: „Das deutsche Waffenrecht ist gegenwärtig zu kompliziert, um den Umgang mit Messern klar zu regeln.“ Die Netzgemeinde scheint jedenfalls recht einhellig der Meinung zu sein, dass der Vorschlag des GdP-Chefs Kopelke nach hinten losging.